Ratgeber: Helmpflicht in Handwerk und Industrie

Ratgeber: Helmpflicht in Handwerk und Industrie

Kopfverletzungen können verheerende Folgen in persönlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht für die betroffenen Mitarbeiter und die Verantwortlichen haben. Ein Helm kann im Verkehr, Sport und im Beruf auf der Baustelle Leben retten. Trotz gesetzlicher Vorschriften durch die Berufsgenossenschaft sind die meldepflichtigen Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen in der Bauwirtschaft pro Jahr bedenklich hoch. Wann ein Schutzhelm unverzichtbar ist, schreibt die Baustellenverordnung und die gesetzliche Unfallversicherung vor.

Wann ist ein Helm Pflicht?

Sicherheitsschild Helmpflicht

Einige Mitarbeiter empfinden das Tragen eines Bauhelms als unbequem – aber, er kann schlimme Unfälle verhindern. Selbst, wenn ein Unfall nicht tödlich ausgeht, so kommt es doch bundesweit häufig zu Arbeitsunfällen, die mit einem Schutzhelm hätten verhindert werden können. Daher ist ein Schutzhelm an vielen Orten eine verpflichtende Arbeitsschutzvorschrift. Die Verpflichtung zur Helmpflicht auf der Baustelle ist in der BGR-Regel 193 unter der Berücksichtigung vom Gefahrenpotenzial an der Arbeitsstelle aufgeführt. Dabei gilt grundsätzlich, dass wenn Gefährdungen durch organisatorische oder technische Maßnahmen nicht verhindert oder minimiert werden können, eine persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt nach §§ 4 und 5 eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber. Die Gefährdungen, die das Tragen eines Bauhelms vorschreiben sind:

  • Gefährdung durch herabfallende Gegenstände
  • Gefährdung durch pendelnde Gegenstände
  • Gefährdung durch Anstoßen an Gegenständen
  • Gefährdung durch umfallende Gegenstände
  • Gefährdung durch wegfliegende Gegenstände

Zudem gilt, dass der Arbeitgeber bei Veränderungen der Arbeitsplatzbedingungen die Gefährdungsbeurteilung überprüft.

Auswahl des richtigen Bauhelms

Ein sicherer Bauhelm muss einige Kriterien erfüllen, um die nötige Schutzfunktion zu leisten. Bei der Auswahl eines Helms sind die nachstehenden Punkte zu beachten:

  • Die Stoßdämpfung
  • Die Durchdringungsfestigkeit
  • Die Beständigkeit gegen äußere Einflüsse
  • Die Gewährleistung des Sitzes
  • Die Gebrauchsdauer

Material und Form des Schutzhelms

Das Material und die Form der Helmschale sind für die Stoßdämpfung, die Durchdringungsfestigkeit sowie der Beständigkeit gegen äußere Einflüsse ausschlaggebend. Das Material der Helme ist aus thermoplastischen Kunststoffen wie Polyethylen und Polypropylen oder aus duroplastischen Kunststoffen wie Phenol-Formaldehyd-Harz oder Polyesterharz. Für mehr Stabilität sorgen Materialien mit Glasfaserverstärkung. Je nach Arbeitsumfeld sind Zusatzanforderungen wie elektrische Isolierung, ein hoher Temperaturschutz und ein Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall erforderlich.

Bauarbeiter mit Helm auf der Baustelle

Helmschalen haben unterschiedliche Formen. Ein Helm ist mit breitem, umlaufendem Rand, Regenrinne und heruntergezogenem Nackenteil erhältlich. Ausführungen mit Schirm bieten zusätzlich Schutz vor Witterungseinflüssen. Ist zusätzliche Schutzausrüstung wie das Tragen eines einstellbaren Visiers, Gehörschutz und/oder oder Sichtschutz nötig, muss die Helmform darauf ausgelegt sein.

Ein gut sitzender Helm bietet Schutz und Tragekomfort

Ein Helm muss richtig passen, um die nötige Sicherheit zu bieten. Der Passsitz ist von verschiedenen Merkmalen abhängig. Der Schutzhelm sollte auf die individuelle Kopfgröße anpassbar sein. Helme sind in Standardgrößen für kleine, mittlere und große Kopfumfänge erhältlich. Für einen festen und angenehmen Sitz ist eine Feinjustierung auf die Kopfgröße mit der Innenausstattung möglich. Die richtige Helmgröße ergibt sich einfach durch Messen des Kopfumfangs. Ein Kinnriemen verstärkt zusätzlich den Passsitz. Dieser sorgt dafür, dass der Bauhelm bei einem Sturz nicht verrutscht oder abfällt. Für Köpfgrößen, die außerhalb der angebotenen Standardgrößen liegen, bieten einige Hersteller auch zum Kopfumfang passende Größenvarianten mit spezieller Innenausstattung an.

Helme haben eine begrenzte Gebrauchsdauer!

Die vom Hersteller angegebene Gebrauchsdauer des Bauhelms ist unbedingt zu beachten. Das schreibt die Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vor. Schutzhelme aus thermoplastischen Kunststoffen haben eine Gebrauchsdauer von bis zu 4 Jahren. Schutzhelme aus duroplastischen Kunststoffen können in der Regel bis zu 8 Jahren im Gebrauch sein. Wenn der Helm einer starken Beaufschlagung oder sichtbare Beschädigungen aufweist, sollte ein Austausch stattfinden. Auch starke Witterungseinflüsse können das Material und somit die Schutzeigenschaften beeinträchtigen. Eine Überprüfung der Bauhelme auf Beschädigungen oder Materialermüdung ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen.

Der Knacktest

Mit einem Kacktest ist es einfach und schnell rauszufinden, ob ein Bauhelm spröde ist. Um das zu überprüfen, muss man die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eindrücken. Sind bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahrzunehmen, ist der Schutzhelm spröde. Ein spröder Helm bietet keinen sicheren Kopfschutz mehr vor Schlag- und Stoßbelastungen und muss ausgetauscht werden. Der Knacktest ist zwar nur eine erste grobe Orientierung, aber ein wichtiges Anzeichen auf Materialermüdung.

Ein Helm– viele Farben

6 gestapelte Bauhelme in grün, blau, rot, orange, gelb und weiß

Welche Farbe sollte der Bauhelm haben? Gelbe, blaue, grüne, rote oder weiße Helme? Klingt erstmal nebensächlich, ist es aber nicht. Die Helmfarbe ist in einigen Gewerken durchaus von Bedeutung. Am geläufigsten sind die Bauarbeiterhelme in Gelb. Es gibt aber auch Bauhelme in:

  • Weiß
  • Rot
  • Blau
  • Orange
  • Grün
  • Schwarz

Die Farbe des Schutzhelms ist häufig zur Differenzierung auf die Berufsqualifikation oder als Erkennungsmerkmal für Personen mit speziellen Funktionen genutzt. Hier ist die Helmfarbe praktisch, um beispielsweise den Vorarbeiter mit einem roten Helm auszustatten. Damit ist dieser auf großen Baustellen leichter zu finden. Mit weißen Helmen werden häufig Besucher, oder nicht regelmäßig anwesende Mitarbeiter ausgestattet. Auch die unterschiedlichen Berufsgewerke können Grund für die Wahl der Farbe sein. Grüne Helme sind im Garten- und Landschaftsbau gängig. Gelbe Bauhelme sind überwiegend in der Baubranche zu finden. Im Bergbau hingegen ist die Farbe des Schutzhelms von großer Bedeutung. Aufgrund von erhöhten Risiken sind bestimmte Farben vorgeschrieben, da die jeweiligen Mitarbeiter hinsichtlich der verantwortlichen Position sofort identifizierbar sein müssen.

Interessante Links zum Thema

DGUV BGR 193 Benutzung von Kopfschutz: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr193.pdf

DGUV Sachgebiet Kopfschutz: https://www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-kopfschutz/index.jsp

Deutsche Handwerks Zeitung: www.deutsche-handwerks-zeitung.de/helmpflicht-auf-dem-bau-wann-schutzhelme-getragen-werden-muessen/150/22776/359098

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